Ab Dienstag. 09.11.2021 Corona-Ampel auf Rot.
Damit gelten ab Dienstag bayernweit strengere Corona-Beschränkungen, 2G-Regel tritt in Kraft.
Betroffen sind davon insbesondere Menschen, die weder genesen noch vollständig gegen Corona geimpft sind.
Die 2G-Regel im Sportbetrieb:
- Sporttreiben in der Halle nur noch für Geimpfte oder Genesene.
Ausgenommen sind von dieser 2G-Beschränkung Kinder unter zwölf Jahren. Für sie ist in Europa noch kein Corona-Impfstoff zugelassen. Für Schülerinnen und Schüler ab zwölf gibt es keine Ausnahmeregelung – sie dürfen also ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis nicht zum Sport-Training in die Halle.
- Für Sporttreibende im Freien gilt keine 3G-, 2G- oder 3G plus-Regel, auch nicht, wenn sie Duschen, Umkleiden oder/und Toiletten im Innenbereich benutzen. Die 3G-, 2G- oder 3G plus-Regelung gilt für Sporttreibende nicht für die Nutzung von Duschen, Umkleiden oder/und Toiletten, sondern nur für die Sportausübung in geschlossenen Räumen sowie für Besucherinnen/Besucher von Sportveranstaltungen. (Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport vom 20.10.2021)