Weitere einschneidende Veränderungen im Sportbetrieb.
Seit heute gilt die 2Gplus-Regel. Vorher hatten wir 2G, also Sportbetrieb nur für Geimpfte und Genesene. Jetzt kommt plus dazu. Plus heißt, die Geimpften und die Genesenen müssen zusätzlich einen Negativtest vorweisen, um am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen zu können.
Hier die wichtigsten Vorgänge zur 2Gplus-Regel (Auszug aus den BLSV Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs vom 24.11.2021
NEU! Welcher Sport ist aktuell erlaubt?
Die Sportausübung ist unter 2Gplus und wie folgt grundsätzlich erlaubt:
- Kontaktsport Indoor ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
- Kontaktfreier Indoor-Sport ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
- Kontaktsport Outdoor ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
- Kontaktfreier Outdoor-Sport ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
NEU! Was bedeutet die 2Gplus-Regelung für den Sportbetrieb?
Der Zugang zur Sportstätte und -anlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
- – zusätzlich über einen Testnachweis verfügen.
Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf den Indoor- und Outdoorsport!
NEU! Gibt es Ausnahmen von der Testpflicht?
Getesteten Personen stehen folgende Personengruppen gleich und haben folglich weiterhin Zutritt bei 2Gplus:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Schultestungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren)
- noch nicht eingeschulte Kinder
Hier die aktuellen BLSV Handlungsempfehlungen vom 24.11.2021 (PDF)