Mitgliedsbeitrag bei ruhendem Trainingsbetrieb

Mitgliedsbeitrag bei ruhendem Trainingsbetrieb

Liebe Mitglieder,

das Coronavirus hat uns alle fest im Griff. Der Trainings- und Spielbetrieb ruht. Leider hat auch ein Sportverein laufende Kosten, die trotz ruhendem Trainingsbetrieb fällig sind. Ihr Mitgliedsbeitrag dient nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen dazu, das Leben des Vereins zu erhalten und seine Ziele verwirklichen zu können. Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich kein Entgelt für Leistungen eines Vereins.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Krise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht.  Als Mitglied sind Sie oder Ihre Familie kein Kunde, sondern Teil des Vereins und tragen ebenso eine Verantwortung gegenüber dem Verein.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung, so dass der VfR Garching nach der Krise seinen Sportbetrieb wieder aufnehmen kann und wir gemeinsam in das einhundertste Jahr der Vereinsgeschichte gehen können.

Garching im März 2020

Der Vorstand

 

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