Aktualisierte Informationen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs
UPDATE 30.10.2020
Stadt Garching informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Regierungsbeschlusses vom 28.10.2020 zum teilweisen Lockdown werden ab
Montag, den 02.11.2020,
alle Sporthallen bis auf weiteres geschlossen!
In diesem Zeitraum werden auch alle Turniere für die Wochenenden in den jeweiligen Sporthallen abgesagt.
Evtl. bereits gezahlte Nutzungsgebühren für die Turniere in der Dreifachturnhalle Business Campus Sportpark werden zurück überwiesen.
Aktuelle Informationen sind stets auf www.garching.de zu finden.
Bitte informieren Sie alle Trainer und Mitglieder in Ihren Vereinen.
Wir bitten alle um Verständnis.
UPDATE 30.10.2020
Einstellung des Sport-Trainings- und Wettkampfbetriebes bis zunächst Ende November
Liebe Mitglieder,
aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Beschlüsse, die auch tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern haben, gelten bayernweit ab Montag, den 2. November.
So wurden in der Ministerratssitzung folgende Maßnahmen beschlossen, die den organisierten Sport betreffen:
- Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunächst bis Ende November einzustellen.
- Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.
- Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen.
- Vereinsgaststätten sind von der Schließung der Gastronomie ebenfalls betroffen, Verpflegung darf lediglich zur Mitnahme bzw. als Lieferservice angeboten werden.
- Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.
Wir bedauern die Entwicklung des Infektionsgeschehens und die tiefgreifenden Einschnitte im sportlichen Bereich sehr. In allen Abteilungen wurden mit viel Energie und Sorgfalt Hygienekonzepte erstellt und akribisch auf die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen geachtet, die Teilnahme aller Sportler wurde zum Zwecke der Nachverfolgung genauestens dokumentiert. Leider hat unser aller Anstrengung nicht ausgereicht um in diesem Herbst das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen und auch der VfR Garching e.V. schließt seinen Sportbetrieb zunächste bis Ende November denn die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler liegt uns sehr am Herzen.
Sport leistet einen wichtigen Beitrag für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit. Deshalb möchten wir Ihnen die digitalen Bewegungsangebote des bayrischen Sports ans Herz legen: #Zamfitbleim: Link zum Youtube Kanal „BLSV TV“
Für uns alle ist es das Wichtigste, nach überstandener Krise in den gewohnten Sportbetrieb zurückkehren zu können. Gerade jetzt müssen alle Mitglieder als Solidargemeinschaft zusammenhalten, denn Garching braucht auch nach der Krise funktionierende Sportvereine, die sich um Kinder und Jugendliche kümmern und der Bevölkerung qualifizierte Sportangebote zu sozial verträglichen Beiträgen bieten können.
Wir danken allen Mitgliedern für Ihre Treue in schwierigen Zeiten!
UPDATE 15.10.2020
Duschen und Umkleiden in sämtlichen städt. Sportstätten geöffnet (außer WHG-Sporthallen)
Liebe Mitglieder,
wieder ein Erfolg unserer beiden Vorstände Uwe Cygan und Michael Sauer.
Ab sofort ist die Nutzung der Umkleidekabinen, sowie die Nutzung der Duschen in sämtlichen städt. Sportstätten (mit Ausnahme des Werner-Heisenberg-Gymnasiums – dies wird aktuell noch geklärt) unter Wahrung des Mindestabstands wieder gestattet.
In den Umkleidekabinen ist zudem eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Das städt. Hygienekonzept wird diesbezüglich zeitnah angepasst.
Ausnahmen sind bei Ligaspielen in der Business Campus Sportpark-Dreifachhalle (Samstag/Sonntag) zu beachten.
Je nach Anzahl der Spiele und Dauer des Spieltages sind die Umkleiden/Duschen für Nicht-Ligabetrieb-Teilnehmer gesperrt oder nur teilweise geöffnet.
Hier bitten wir um Einhaltung und Verständnis.
Der jeweilige Abteilungsleiter des Ligabetriebs ist für die Aufzeichnung der Anwesenheit verantwortlich.
Die Vorgabe der Verbände und der Stadt ist eine lückenlose Aufzeichnung aller Teilnehmer an diesem Spieltag, um etwaige Infektionsketten nachzuvollziehen.
Da darf sich kein Abteilungs- bzw. Ligabetriebsfremder in den Umkleiden/Duschen aufhalten.
Die Spieltage finden aktuell ohne Zuschauer statt.
An dem Tag ist die BCS-Dreifachhalle nur für den Ligabetrieb freigegeben worden.
Selbstverständlich können die Gymnastikräume und der Kraftraum (wenn freigegeben) weiterhin genutzt werden.
Es war ein langanhaltender Kampf mit vielen Mails und Telefonaten sowie persönlichen Gesprächsterminen mit der städtischen Verwaltung.
Aber es hat sich für unsere Mitglieder ausgezahlt.
Bitte achtet auf die Einhaltung der Vorgaben. Auch keine langen Umkleide- und Duschzeiten.
Achtet darauf, dass andere Sportler dies ebenfalls einhalten. Bitte ansprechen, falls sie sich nicht an die Vorgaben halten.
Sonst sind die Türen bald wieder zugesperrt.
UPDATE 01.10.2020
Neues Schutz- und Hygienekonzept der Stadt Garching
Liebe Mitglieder,
mit dem neuen Winterbelegungsplan 2020/2021 für alle Turnhallen, gültig ab 01.10.2020 – 31.03.2021,
wurde uns das aktuelle Schutz- und Hygienekonzept der Stadt Garching übermittelt.
Wir haben wieder ein Teilerfolg: Die Duschen und Umkleiden sind geöffnet…ABER
nur im Stadion am See, im VfR-Vereinsheim und in der Tennishalle.
In allen anderen Sporthallen/Turnhallen bleiben Duschen und Umkleiden geschlossen.
Grund: Die Nutzungsuntersagung von Duschen und Umkleidekabinen war der Wunsch einer Schulleitung. Im Zuge der Gleichbehandlung hat sich die Stadt Garching als Betreiber dazu entschlossen, alle Duschen und Umkleidekabinen in den Hallen weiterhin geschlossen zu lassen.
- Kein VfR-Kommentar zur Gleichbehandlung der Stadt Garching!
Wir kämpfen weiter für das Öffnen der Umkleiden und Duschen in allen Sporthallen.
Noch ein weiterer Erfolg: Die Höchstpersonenzahl der Hallennutzer ist nicht mehr festgeschrieben.
Vorher war festgelegt: Einfachhalle 10, Doppelsporthalle 30, Dreifachsporthalle 45.
Jetzt heißt es: Die maximale Teilnehmerzahl muss individuell festgelegt werden, wobei unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Maßgeblich sind neben dem Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen und deren Leistungsfähigkeit u. a. auch Art und Intensität des vorgesehenen Sportbetriebes. Dies kann nur im Einzelfall und vor Ort geschehen.
Heißt: Entscheidet für eure Sportart – unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 1,5 Meter – eine verantwortliche Zahl an Hallennutzern.
Bitte achtet auf eure Gesundheit!
Hier das aktuelle Schutz- und Hygienekonzept der Stadt Garching.
Dazu noch folgender Hinweis: Bei Wettkämpfen, Turnieren mit Zuschauern ist zusätzlich ein Wettkampfhygienekonzept im Ordnungsamt einzureichen.
UPDATE 28.09.2020
Stadt Garching informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie versprochen nun die Mitteilung, dass ab sofort auch die Halle 3 der Dreifachturnhalle im WHG wieder genutzt werden kann.
Nun ist auch die letzte gesperrte Schulhalle wieder freigegeben.
Jetzt geht’s um die Freigabe der Umkleiden und Duschen.
Wir bleiben dran!
UPDATE 25.09.2020
Stadt Garching informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
erfreuliche Nachrichten:
Nachdem sich alle SchulleiterInnen bereit erklärt haben, die Turnhallen für die Vereine wieder zu öffnen, informiere ich Sie hiermit, dass ab sofort die Schulturnhallen (Schulen Ost, West, Hochbrück) wieder genutzt werden dürfen. Bis 30.09.2020 gilt noch der Sommerbelegungsplan.
Auch das Werner-Heisenberg-Gymnasium öffnet wieder die Einfachsporthalle, Bauteil C und die Dreifachturnhalle, Bauteil B, Halle 1 und 2.
Momentan befindet sich in Halle 3 noch Tische und Stühle, welche jedoch von den Hausmeistern so schnell wie möglich ausgeräumt werden.
Wir informieren alle sofort, sobald auch die Halle 3 wieder frei ist (voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche).
Die Umkleiden und Duschen bleiben vorerst weiterhin geschlossen.
Diese Mitteilung der Stadt Garching ist ein Erfolg für das Gespräch des 1. und 2. Vorstands bei der Stadtverwaltung Garching. Am Mittwoch, den 23.09. 2020 wurde in einem 2 1/2 stündigen Gespräch die aktuelle Situation des Sportbetriebs der VfR-Mitglieder erörtert und gegen die Schließung der Schulhallen interveniert.
Nun sind zumindest die Schulhallen wieder freigegeben.
Auf diesem Weg unseren herzlichen Dank an die Stadt Garching, die in Gesprächen mit den Schulleitungen das Anliegen des VfR vertreten und zumindest ein Teilerfolg erzielen konnte.
Wir kämpfen jetzt weiter für die Freigabe der Umkleiden und Duschen.
UPDATE 21.09.2020
Stadt Garching informiert:
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurde die schwierige Entscheidung getroffen, die schulfremde Nutzung der Turnhallen weiterhin nicht zu gestatten.
Erst nach dem Dialog mit den Schulleitungen, wird seitens der Gemeinde entschieden, wie weiter verfahren wird.
Wir bitten weiterhin um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld.
Wieder können wir nur um eure Geduld und eure Verständnis bitten.
In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen war das fast zu erwarten.
UPDATE 08.09.2020
Stadt Garching informiert:
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Corona Pandemie und der beschlossenen Maskenpflicht für Schüler und Lehrer ist in den ersten beiden Schulwochen vom Dienstag, den 08.09.2020 bis Freitag, den 18.09.2020 die schulfremde Nutzung der Turnhallen nicht gestattet.
Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde vom ersten Bürgermeister Dr. Dieter Gruchmann beschlossen und dient weiterhin dem Infektionsschutz für uns alle. Bitte haben Sie Verständnis für diese Auflage.
Mit Sicht auf die weitere Entwicklung werden Sie umgehend bei Änderungen und weiter Planung informiert.
Die Nutzung der Hallen im Business Campus Sportpark ist weiterhin erlaubt. Bitte habt Geduld, wir hoffen alle, dass der Trainingsbetrieb bald wieder regelmäßig stattfinden kann.
UPDATE 22.08.2020
Reiserückkehrer aus Risikogebieten > Teilnahme am Sportbetrieb unter Vorbehalt.
Liebe Mitglieder,
trotz Coronavirus ist die Sommerferienzeit die größte Urlaubsreisezeit. Wir bitten unsere Reiserückkehrer aus Risikogebieten die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
Wer einreist und sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss nach der Testpflichtverordnung des BMG auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen. Ein positives Testergebnis führt dazu, dass die betroffene Person sich für 14 Tage in Quarantäne begeben muss.
(Textpassage des Bundesministeriums für Gesundheit, BMG)
Dies gilt insbesondere auch für die Teilnahme am Sportbetrieb des VfR Garching.
- Teilnehmer am Sportbetrieb, die keinen negativen Corona-Test vorweisen können, dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen.
- Die Pflicht zum Nachweis und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt in der Eigenverantwortung bei den Teilnehmern des Sportbetriebs.
- Sollte durch Gespräche und Erzählungen herausstellen, dass betroffene Teilnehmer sich an diese Regelungen nicht halten, sind unsere Übungsleiter angewiesen, die betreffenden Teilnehmer umgehend nach Hause zu schicken.
Hier die aktuellen Vorgaben und Rechtsvorschriften
Bundesministerium für Gesundheit
Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
und hier Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI, übermittelt durch das Robert Koch-Institut
Setzt nicht leichtfertig eure Gesundheit und die Gesundheit aller Mitglieder aufs Spiel.
Bitte haltet euch an diese Vorgaben, damit wir auch weiterhin unseren mühsam erarbeiteten Sportbetrieb aufrechterhalten können.
Herzlichen Dank.
UPDATE 22.07.2020
Aktualisierung des Schutz- und Hygienekonzept der Stadt Garching b. München
Weiter Lockerungen ermöglichen für die Hallensportarten eine Verlängerung der durchgehenden Trainingszeit von 60 auf maximal 120 Minuten.
Jetzt nehmen auch unsere Tanzsportler und die Budosportler ihren Trainingsbetrieb auf.
Nähere Informationen unter www.vfr-tanz.de und www.vfr-budosport.de
Somit sind alle Abteilungen im Trainingsmodus. Teilweise mit Angeboten in den Sommerferien.
Informiert euch dazu auf den Seiten unserer Abteilungen.
Hier das aktuelle Konzept der Stadt Garching.
UPDATE 16.07.2020
Stadt Garching informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Schule West öffnet wieder Ihre Sporthallen für die Vereine, auch in der Ferienzeit bis einschließlich 21.08.2020.Daher erhalten Sie im Anhang unser Schutz- und Hygienekonzept. Dies wurde in Anlehnung an die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erstellt, welches bei Bedarf fortgeschrieben wird.
Die Vereine sind zur Einhaltung der hier festgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsregeln verpflichtet.
Verschiedene bayerische Sportverbände haben sportartspezifische Hygienekonzepte erstellt. Soweit hier besondere Regelungen getroffen sind, sind diese ergänzend zu beachten.
Weiterhin ist folgendes zu beachten:
- Die Umkleidekabinen dürfen ab sofort unter Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden, es sei denn, die Kabinen dienen als Durchgang zu den Duschen.
- Die Nutzung der Duschen ist aktuell noch untersagt. Bevor diese freigegeben werden, müssen noch einige „Vorarbeiten“ durch die Stadt Garching geleistet werden:
– Einhaltung des Mindestabstands, z. B. durch die Nicht-Inbetriebnahme von jeder zweiten Dusche, etc.
– Zwischen Waschbecken und Duschen ist ein wirksamer Spritzschutz erforderlich
– In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein
– Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen
– Die Stagnation von Wasser in den außer Betrieb genommenen Sanitäranlagen ist zu vermeiden
– Haartrockner dürfen benutzt werden, wenn der Abstand zwischen den Geräten mindestens 2 Meter beträgt. Die Griffe der Haartrockner müssen regelmäßig desinfiziert werden.
Die Nutzung von sog. Jetstream-Geräte ist nicht erlaubt - Vorhandene Lüftungsanlagen sollen technisch so eingestellt sein, dass ein Optimum an Frischluftzufuhr erfolgen kann.
In Anlehnung an den Sommerbelegungsplan werde wir einen Corona-Belegungsplan erstellen.
Wir bitte jeden Verein, der die Sporthallen auch in den Ferien nutzen möchte, die Termine mitzuteilen.
Bitte leiten Sie dieses Konzept an die entsprechenden Abteilungen, Abteilungsleiter und sonstige Verantwortliche weiter.
Vielen Dank!
Hier das aktuelle Konzept der Stadt Garching.
UPDATE 08.07.2020
Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Ab heute gibt es weitere Lockerungen in unseren Sportarten. Insbesondere für unsere Mannschaftssportler, die jetzt mit Körperkontakt trainieren dürfen.
Im Rahmen der Pressekonferenz vom 07.07. wurden weitere Lockerungen ab dem 8. Juli 2020 für den Sport angekündigt. Diese lauten u.a. wie folgt:
- Der Trainingsbetrieb in festen Trainingsgruppen ist ab dem 8. Juli wieder mit Körperkontakt zulässig. Voraussetzung ist hierfür, dass für eine Nachverfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten in festen Trainingsgruppen trainiert wird.
- Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten ist auch in Indoor-Sportstätten wieder zulässig.
- Die Vorschrift einer kontaktfreien Durchführung des Trainingsbetriebes entfällt, sofern das Training in festen Trainingsgruppen stattfindet.
- Im Kampfsport gilt zusätzlich die Einschränkung, dass bei Trainings mit Körperkontakt die Gruppengröße auf maximal 5 Personen zu beschränken ist.
Unserer Handballabteilung hat bereits ihr Training wieder aufgenommen. Das Sicherheits- und Hygienekonzept von Basketball und Beach-Volleyball wurde genehmigt. Das Training wird in den nächsten Tagen wieder eröffnen.
Nähere Informationen unter www.handball-garching.de und vfrgarchingbasketball.apps-1and1.net und www.volleyball-garching.de
Zusätzliche wurde das Veranstaltungs-, Versammlungs- und Ansammlungsverbot gelockert:
- Versammlungen, u.a. in Vereinen dürfen nun mit mehr Personen stattfinden. Die Teilnehmerbegrenzung liegt für Indoor-Veranstaltungen bei 100 Personen, bei solchen im Außenbereich bei maximal 200 Personen.
Somit rückt ein möglicher Termin für unsere diesjährige Jahreshauptversammlung Gesamtverein immer näher.
Bleibt bitte weiterhin geduldig und zuversichtlich.
UPDATE 23.06.2020
Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs
In kurzen Abständen werden jetzt die Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs aktualisiert. Fast täglich gibt der BLSV neue Handlungsempfehlungen bekannt. Dazu die BLSV FAQs: Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den organisierten Sport.
Aktualisiert wurde auch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Jetzt mit der sechsten Ausgabe (6. BayIfSMV).
Kaum haben wir ein Hygienekonzept ausgearbeitet und beim Ordnungsamt der Stadt Garching eingereicht, muss es angepasst werden. Grundsätzlich entscheidet das Ordnungsamt über die Zulassung eines Sicherheits- und Hygienekonzept. Änderungen der Infektionsschutzverordnungen oder den BLSV Handlungsempfehlungen beinhalten nicht automatisch eine Anpassung der bestehenden Hygienekonzepte.
Auf Nachfrage beim Ordnungsamt gilt weiterhin, dass jede Änderung, auch bzgl. der Obergrenzen der teilnehmenden Personenzahl zur Prüfung an die Stadt Garching geschickt werden muss.
„Zu Ihrer Nachfrage zum Wegfall der Teilnehmer-Obergrenze, ist es leider so, dass die maximale Personenzahl individuell festgelegt werden muss, wobei unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Maßgeblich sind neben dem Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen und deren Leistungsfähigkeit u. a. auch Art und Intensität des vorgesehenen Sportbetriebs. Dies kann nur im Einzelfall und vor Ort geschehen. Eine exakte Berechnungsmethode oder eine „Faustregel“ zur Festlegung der maximal zulässigen Personenzahl kann daher leider nicht die Hand gegeben werden.
Deshalb sind nach wie vor alle Änderungen vorab an die Stadt Garching zur abschließenden Prüfung zu schicken.“
Ordnungsamt der Stadt Garching
Wir bitten um Verständnis, dass die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung und dem BLSV nicht umgehend beim VfR realisiert werden können. Erst müssen die Sicherheits- und Hygienekonzepte angepasst werden. Letztlich entscheidet die Stadt Garching nach den örtlichen Gegebenheiten.
Noch ein Wort zu unseren UPDATES.
Wir werden nicht täglich unser UPDATES anpassen. Nur dann, wenn ereignisreiche Mitteilungen unseren Sportbetrieb verändern.
Hier könnt ihr die Mittelungen des BLSV verfolgen https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/
Hier die aktualisierten Vorgaben
- Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV)
- Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs
- FAQs: Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den organisierten Sport
Bleibt bitte weiterhin geduldig …und gesund!
UPDATE 16.06.2020
Stadt Garching informiert:
Die Dreifachturnhalle Business Campus, Schulturnhallen in den Grundschulen Hochbrück und Ost können unter folgenden Vorgaben wieder genutzt werden:
- Einreichen eines Hygienekonzeptes mit Benennung des jeweiligen Hygieneverantwortlichen – pro Sportabteilung ein Konzept
- 20 Personen in einer Gruppe (nur Dreifachhalle Business Campus), entsprechend für die Gymnastikhallen 1 und 2 weniger
- GS Hochbrück und GS Ost sind nur max. 10 Personen erlaubt.
- Trainingseinheit max. 1 Stunden, dazwischen 30 – 60 min Pause für ausreichende Lüftung (alle Fenster und Türen öffnen), bevor die nächste Gruppe reindarf
- kontaktfreies Training unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m…..
… weitere Regelungen und Vorgaben für die Nutzung von Sporthallen finden Sie in den
aktualisierten BLSV Handlungsempfehlungen vom 15.06.2020,
den BLSV FAQs: Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den organisierten Sport vom 15.06.2020
sowie der Dokumentation SPORT Indoor
In allen Sporthallen bleiben die Umkleiden und Duschen geschlossen.
Der Sport in den Hallen darf erst aufgenommen werden, wenn die Freigabe des Hygienekonzeptes durch das Ordnungsamt erfolgt ist.
Stadt Garching b. München
Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Abteilungen mit ihren vollen Gruppengrößen umgehend ihren Trainingsbetrieb aufnehmen können.
Es stehen nicht alle Schulturnhallen zur Verfügung. Wir warten auf die Öffnung WHG-Dreifachhalle, WHG-Einfachhalle, WHG-Kraftraum, BCS-Kraftraum, BCS-Laufbahn, Turnhalle Grundschule West, Gymnastikraum Grundschule West
Ein Trainingsbetrieb in den Gymnastikräumen 1 und 2 der Dreifachturnhalle Business Campus Sportpark, ist aufgrund der engen Zugangsmöglichkeit und der geringen Raumgröße, wegen den strengen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen kaum zu realisieren.
Wir hoffen auf die baldige Öffnung der restlichen Sporthallen und auf eine Lockerung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.
Haltet bitte weiterhin durch!
UPDATE 12.06.2020
Mit der Freigabe eines weiteren Hygienekonzeptes durch die Stadt Garching kann der Trainingsbetrieb in der Abteilung Turnen/Gymnastik mit Einschränkungen wieder aufgenommen werden. Das reduzierte Trainingsangebot findet im Freigelände statt. Näher Informationen unter www.vfr-turnen.de
Bitte haltet Euch an die strengen Regeln, damit der Trainingsbetrieb regelmäßig stattfinden kann.
UPDATE 29.05.2020
Im Rahmen der Pressekonferenz vom 26.05. wurden Lockerungen ab dem 08. Juni 2020 für den Sport angekündigt. Diese lauten u.a. wie folgt:
- Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig.
- Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen.
- Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig.
Die Stadtverwaltung Garching informiert dazu, dass der Betrieb in allen Garchinger Turn- und Sporthallen weiterhin, zumindest bis 14.06.2020 untersagt ist. Welche Regelungen es ab 15.06.2020 geben wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
UPDATE 20.05.2020
Nach der Freigabe der ersten Hygienekonzepte durch die Stadt Garching kann der Trainingsbetrieb eingeschränkt in den Abteilungen Fußballjugend und Leichtathletik wieder aufgenommen werden. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihren Übungsleiter oder die Abteilungsleitung.
Bitte haltet Euch an die strengen Regeln, damit der Trainingsbetrieb wieder regelmäßig stattfinden kann.
12.05.220
Liebe Mitglieder,
die von der Regierung vorgestellten Lockerungen und die grundsätzliche Erlaubnis zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes freut uns sehr. Der Freistaat Bayern erlaubt ab Montag, den 11.05.2020 den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitsportbereich. Die damit verbundenen Auflagen und Regeln erfordern allerdings einige Vorbereitungen. Wir arbeiten intensiv an den Rahmenbedingungen, um ein risikoarmes Training, dass gleichzeitig den Hygieneschutzmassnahmen gerecht wird, wieder zu ermöglichen. Auch die Stadt Garching als Eigentümer der Sportstätten muss seine Zustimmung geben und die Sportstätten wieder freigeben.
Damit dies geschehen kann, sind folgende Schritte nötig:
- Erarbeitung eines Hygienekonzeptes und Dokumentationsplanes
- Freigabe der Sportstätten durch die Stadt Garching
- Vorbereitung der Sportstätten
- Schulung der Übungsleiter
- Information der Mitglieder
Die Anforderungen und Regeln an die jeweiligen Sportarten sind sehr unterschiedlich. Daher ist es möglich, dass verschieden Sportarten oder auch einzelne Gruppen das Training zu unterschiedlichen Terminen wieder aufnehmen können.
Das ausführliche Sicherheits- und Hygienekonzept wird nach der Genehmigung bekannt gegeben. Einiges ist aber bereits sicher und bei der Durchführung des Sportangebots ist zwingend zu beachten:
- Es sind strenge Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einzuhalten!
- Die Sportler bzw. die Erziehungsberechtigten müssen die Kenntnis und Einhaltung der Regeln vor der Trainigsaufnahme schriftlich bestätigen.
- Die Erfassung der Teilnehmer in einer Anwesenheitsliste.
- Vor jedem Training wird von jedem Spieler eine schriftliche Auskunft zu seinem persönlichen Infektionsrisiko verlangt.
- Die Einhaltung der erlaubten Teilnehmerzahl von max. 5 Personen (inkl. Übungsleiter)
- Die Teilnahme am Training ist freiwillig! Es darf kein Nachteil entstehen, wenn ein Sportler aus Vorsicht nicht teilnehmen darf/kann!
Wir können KEINE Ausnahmen von dieser Vorgehensweise zulassen! Verstöße führen unweigerlich zu Trainingsausschluss bzw. -abbruch!
Vor dem Wiedereinstig in den Sportbetrieb liegen noch einige arbeitsreiche Wochen. Es liegt an jedem Einzelnen, diese Chance auf ein Stück Normalität jetzt zu ergreifen.
Weitere Informationen gibt es hier:
Vierte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Informationen für die Fachsportarten